Der VwGH über die Offenlegung von Sondierungsgesprächen
Öffentliche Auftraggeber dürfen zur Vorbereitung einer zukünftigen Auftragsvergabe Marktkonsultationen durchführen. Dabei treten sie mit potenziell interessierten Unternehmen in Kontakt und verschaffen sich einen Überblick über den Markt. Im Anschluss dürfen Auftraggeber die eingeholten Informationen für die Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens nutzen. Darunter darf aber nicht der Wettbewerb leiden oder gegen die Grundsätze des Vergabeverfahrens […]