Neue Funktionen der auftrag.at-Vergabe für Auftraggeber:innen und Unternehmen
Wir freuen uns, zahlreiche neue Funktionen der auftrag.at-Vergabe anzubieten. Testen Sie die neuen Funktionen auf unserer Demo-Plattform!
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Eklat um nachhaltige öffentliche Beschaffung – Der Bericht von derStandard.at deckt mögliche Fälle von staatlichem Greenwashing auf.
Alle an einem Vergabeverfahren Beteiligten haben eine besondere Mitwirkungspflicht in den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG).
Der Baukartell-Skandal sorgt weiter für Schlagzeilen, insbesondere in Bezug auf die Prozessfinanzierung für Schadensersatzforderungen.
Bei einem Wettbewerb innerhalb einer öffentlichen Vergabe legen Auftraggeber die Wettbewerbsordnung fest. Dabei sind eine Mindestanzahl an Punkten zu regeln.
Der OGH erweitert § 168b StGB auf private Vergaben. Unser Partner FSM Rechtsanwälte beleuchtet die neuen Regeln und deren Einfluss auf Auftraggeber:innen.
Ein Wettbewerb innerhalb der öffentlichen Vergabe gibt eine komplexe Aufgabenstellung für eine geistige Leistung vor. Dieser kann in mehrere Arten eingeteilt werden.
Einer der Merkmale für Beschreibung der zu erbringenden Leistung sind Normen. Diese sind vor allem in technischen Fachgebieten verbreitet.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt der Grundsatz des Bestangebotsprinzip; nur in Ausnahmefällen, darf lediglich auf den Preis geachtet werden.
Ab 1. September 2025 sollen öffentliche Stellen verpflichtet werden, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen.