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Einstieg in die Welt der vergaberechtlichen Wettbewerbe

1 Minute Lesezeit

Bei einem Wettbewerb gibt der:die Auftraggeber:in eine komplexe Aufgabenstellung für eine geistige Leistung vor. Das kann zum Beispiel der Umbau des Gemeindeamts oder die Neugestaltung einer städtischen Parkplatzfläche zur Begegnungs- und Abkühlzone sein. Die Teilnehmer:innen des Wettbewerbs reichen daraufhin ihre Ideen dazu ein, wie diese Aufgabe erfüllt werden könnte. Von diesen Ideen (Wettbewerbsarbeiten) wird die oder mehrere beste(n) Lösung(en) von einem Preisgericht ausgewählt bzw. ausgezeichnet.

Wettbewerbe können als Ideenwettbewerbe oder als Realisierungswettbewerbe durchgeführt werden.

  • Ideenwettbewerbe dienen dazu, dem:der öffentlichen Auftraggeber:in einen Plan oder eine Planung zu verschaffen. Dies geschieht insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, der Stadtplanung, der Architektur und des Bauwesens, der Werbung oder der Datenverarbeitung. Ein Preisgericht beurteilt die eingereichten Ideen und wählt eine (oder mehrere) aus. In diesem Stadium spielen Preis und Angebot noch keine Rolle. Es geht einzig darum, die beste Lösung für die Aufgabenstellung zu finden.
  • Bei einem Realisierungswettbewerb wird im Anschluss an einen Ideenwettbewerb ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages durchgeführt. Hier wird über Angebot und Preis verhandelt.

Ein Ideen- oder Realisierungswettbewerb muss als offener, als nicht offener oder als geladener Wettbewerb stattfinden:

  • Beim offenen Wettbewerb wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmer:innen und Personen öffentlich zur Vorlage von Wettbewerbsarbeiten aufgefordert.
  • Beim nicht offenen Wettbewerb werden, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmer:innen und Personen öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte geeignete Wettbewerbsteilnehmer:innen zur Vorlage von Wettbewerbsarbeiten aufgefordert. Sofern es ausreichend geeignete Bewerber:innen gibt, müssen mindestens drei zur Teilnahme aufgefordert werden.
  • Beim geladenen Wettbewerb wird eine beschränkte Anzahl (mindestens drei) von geeigneten Wettbewerbsteilnehmern unmittelbar zur Vorlage von Wettbewerbsarbeiten aufgefordert.