der auftrag.at-Blog

Aktuelles aus der auftrag.at- und Vergabe-Welt

Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)

Unter einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP), auch oft Public Privat Partnership (PPP) genannt, versteht man eine vertragliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit, abgeschlossen zwischen einem Vertragspartner, der der öffentlichen Hand angehört und einem Vertragspartner, der zu den Unternehmern der Privatwirtschaft zu zählen ist. Ziel einer ÖPP ist die Arbeitsteilung, wobei der private Partner die Verantwortung zur effizienten Erstellung […]

Option

Unter einer Option versteht man eine vertraglich eingeräumte Möglichkeit (Gestaltungsrecht), mit der einer Partei das Recht eingeräumt wird, durch einseitige Erklärung ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Eine Option kann, muss aber nicht ausgeübt werden. Zu beachten ist, dass vertragliche Optionen bei der Berechnung des geschätzten Auftragswertes berücksichtigt werden müssen.

Ortsbesichtigung

Darunter versteht man das Aufsuchen der Örtlichkeit des Beschaffungsvorhabens. Sofern Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung erstellt werden können, hat der Auftraggeber die Frist für die Angebotsabgabe in einem angemessenen Ausmaß zu verlängern, sodass alle betroffenen Unternehmer über die bei der Ortsbesichtigung eingeholten Informationen verfügen.

Parteistellung

Neben dem Antragsteller und dem Auftraggeber genießt Parteistellung im Nachprüfungsverfahren, wer durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in rechtlichen Interessen betroffen sein könnte. Die Parteistellung dient der Wahrung von Parteirechten im Nachprüfungsverfahren. Im Feststellungsverfahren sind Parteien der Antragsteller, der Auftraggeber und ein Zuschlagsempfänger bzw. ein Bieter, der im Verfahren verblieben ist.

Pauschale

Pauschale bedeutet eine zeit- und aufwandsunabhängige Ermittlung des Entgelts.

Pauschalgebühren

Für Anträge an die Verwaltungsgerichte haben Rechtsschutzsuchende Pauschalgebühren zu entrichten. Die Gebühren sind nach Auftragsart und Art des Verfahrens gestaffelt.

Pauschalpreis

Unter dem Pauschalpreis versteht man den für eine Gesamtleistung oder Teilleistung in einem Betrag angegebenen Preis. Eine Vergabe zum Pauschalpreis ist zulässig, wenn die Leistung nach Art und Umfang genau bestimmt ist und mit keinen Änderungen zu rechnen ist.

Präklusion

Präklusion bedeutet den Verlust eines Rechts, wenn eine Rechtshandlung nicht innerhalb einer bestimmten gesetzlichen, richterlichen oder verwaltungsbehördlichen Frist vorgenommen wurde. Entscheidungen des Auftraggebers sind innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen anzufechten. Ist die gesetzlich festgelegte Frist abgelaufen, kann die Entscheidung grundsätzlich nicht mehr angefochten werden und die Entscheidung des Auftraggebers wird „bestandfest“. Dies ist damit zu […]

Primärrecht

Das Primärrecht ist das ranghöchste Recht der Europäischen Union. Zum Primärrecht zählen unter anderem die Gründungsverträge, die Beitrittsverträge sowie die Grundrechtcharta. Die unionsrechtlichen Grundsätze der Verträge der Europäischen Union sind bei Vergabeverfahren sowohl im Ober– als auch im Unterschwellenbereich zu berücksichtigen.

Produktneutralität

Ein Auftraggeber hat die Leistungsbeschreibung neutral zu verfassen. Es gilt das Gebot der Neutralität der Leistungsbeschreibung und der Nichtdiskriminierung. Leistungsbeschreibung dürfen nicht so formuliert werden, dass bestimmten Bietern von Vornherein ein Wettbewerbsvorsprung eingeräumt wird. Sofern dies nicht durch besondere Umstände gerechtfertigt ist, sollten Erzeugnisse eines bestimmten Produzenten nicht namentlich genannt werden.