Vergabe-Glossar

Ortsbesichtigung

Darunter versteht man das Aufsuchen der Örtlichkeit des Beschaffungsvorhabens. Sofern Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung erstellt werden können, hat der Auftraggeber die Frist für die Angebotsabgabe in einem angemessenen Ausmaß zu verlängern, sodass alle betroffenen Unternehmer über die bei der Ortsbesichtigung eingeholten Informationen verfügen.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei