Oberschwellenbereich (OSB)
Das Bundesvergabegesetz regelt die öffentliche Auftragsvergabe im Ober- und Unterschwellenbereich. Maßgeblich dafür, in welchen Bereich ein Auftrag fällt, ist der geschätzte Auftragswert (exklusive Umsatzsteuer). Wenn der geschätzte Auftragswert bestimmte, gesetzlich definierte Beträge („Schwellenwerte“) erreicht, erfolgt die Auftragsvergabe im Oberschwellenbereich. Im Oberschwellenbereich sind Auftragsvergaben EU-weit bekannt zu machen. Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union […]