Ebenso wie die Rahmenvereinbarung eignet sich der Rahmenvertrag für gleichartige, regelmäßig wiederkehrende Leistungen. Im Gegensatz zu einer Rahmenvereinbarung ist der Auftraggeber aber bei einem Rahmenvertrag zum Leistungsabruf verpflichtet.
![Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei](https://a.auftrag.at/wp-content/themes/digitalists-theme-auftrag/old_assets/images/geprueft-von-fsm.png)
Ebenso wie die Rahmenvereinbarung eignet sich der Rahmenvertrag für gleichartige, regelmäßig wiederkehrende Leistungen. Im Gegensatz zu einer Rahmenvereinbarung ist der Auftraggeber aber bei einem Rahmenvertrag zum Leistungsabruf verpflichtet.