Vergabe-Glossar

Präklusion

Präklusion bedeutet den Verlust eines Rechts, wenn eine Rechtshandlung nicht innerhalb einer bestimmten gesetzlichen, richterlichen oder verwaltungsbehördlichen Frist vorgenommen wurde.

Entscheidungen des Auftraggebers sind innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen anzufechten. Ist die gesetzlich festgelegte Frist abgelaufen, kann die Entscheidung grundsätzlich nicht mehr angefochten werden und die Entscheidung des Auftraggebers wird „bestandfest“. Dies ist damit zu begründen, dass bereits zu einem frühen Zeitpunkt über Rechtswidrigkeiten entschieden werden soll und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt frühere Entscheidungen des Auftraggebers angefochten werden, wenn sich das Vergabeverfahren in einem sehr fortgeschrittenen Stadium befindet. Dies dient der Rechtssicherheit.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei