Vergabe-Glossar

Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)

Unter einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP), auch oft Public Privat Partnership (PPP) genannt, versteht man eine vertragliche Vereinbarung zur Zusammenarbeit, abgeschlossen zwischen einem Vertragspartner, der der öffentlichen Hand angehört und einem Vertragspartner, der zu den Unternehmern der Privatwirtschaft zu zählen ist.

Ziel einer ÖPP ist die Arbeitsteilung, wobei der private Partner die Verantwortung zur effizienten Erstellung der Leistung übernimmt, während die öffentliche Hand dafür Sorge trägt, dass gemeinwohlorientierte Ziele beachtet werden. Die öffentliche Hand erwartet von der Partnerschaft mit der privaten Wirtschaft die Entlastung der angespannten öffentlichen Haushalte, da der private Unternehmer die Finanzierung ganz oder teilweise selbst besorgt und daher auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes achten muss.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei zurück zur Übersicht