Update: Schwellenwerteverordnung 2023 wurde bis Ende des Jahres verlängert
Die Schwellenwerteverordnung 2023 wurde bis 31. Dezember 2023 verlängert. Nun bleiben die höheren Schwellenwerte bis Ende des Jahres erhalten.
Die Schwellenwerteverordnung 2023 wurde bis 31. Dezember 2023 verlängert. Nun bleiben die höheren Schwellenwerte bis Ende des Jahres erhalten.
Laut Rundschreiben des Bundesministerium für Justiz (BMJ), welches am 23.12.2022 unter anderem auch an die Wiener Zeitung versendet wurde, soll jetzt doch eine Nachfolgeregelung (Schwellenwertverordnung 2023) erlassen werden.
Die Schwellenwerteverordnung, aus der sich insbesondere die Direktvergabegrenze von EUR 100.000 ergibt, soll nach aktuell vorliegenden Informationen nicht verlängert werden. Was das für AuftraggeberInnen bedeutet, hat unser Partner FSM Rechtsanwälte GmbH in folgendem Beitrag zusammengefasst. Hintergrund Die Schwellenwerteverordnung setzt im Vergleich zu den gesetzlichen Schwellenwerten gemäß BVergG höhere Schwellenwerte für den geschätzten Auftragswert fest und […]