der auftrag.at-Blog

zurück zur Übersicht

Update: österreichische Schwellenwerteverordnung bis 2025 verlängert

1 Minute Lesezeit

Die Schwellenwerteverordnung 2023 wurde bis 31. Dezember 2025 verlängert, womit die höheren Schwellenwerte auch für 2024 und 2025 gelten werden:

    Schwellenwert bis 31.12.2025
Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung Bauaufträge 1 Million Euro
Liefer- und Dienstleistungsaufträge 100.000 Euro
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung Bauaufträge 100.000 Euro
Liefer- und Dienstleistungsaufträge 100.000 Euro

 

Mit der Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bleibt auch die Direktvergabe für Aufträge bis zu 100.000 Euro möglich.

Die Werte für die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung bleiben wie vom Bundesvergabegesetz vorgegeben: Bis zu 130.000 Euro (Sektorenbereich: 200.000 Euro) für Liefer- und Dienstleistungsaufträge und bis zu 500.000 Euro für Bauaufträge.

Hintergrund

Schwellenwerte beziehen sich auf die Kostenschätzung des Auftraggebers exkl. USt und bestimmen, ob der Auftrag je nach Art und Auftraggeber:in dem Oberschwellenbereich oder dem Unterschwellenbereich zugeordnet wird.

Die Schwellenwerteverordnung setzt höhere Schwellenwerte für den geschätzten Auftragswert fest als die gesetzlich vorgegebenen und wurde bisher regelmäßig für ein oder zwei Jahre verlängert. Die Schwellenwerteverordnung 2018 lief am 31. Dezember 2022 aus und wurde am 6. Februar 2023 von der Schwellenwerteverordnung 2023 abgelöst, die zuletzt bis 31. Dezember 2023 verlängert wurde.

Nun wurde die Schwellenwerteverordnung 2023 nochmal verlängert – und das bis Ende 2025. Ohne Verlängerung hätte das vor allem im Bereich der Direktvergaben zu Einschränkungen geführt: der gesetzliche Schwellenwert für Direktvergaben beträgt 50.000 Euro. Durch die Verordnung wird er auf 100.000 Euro erhöht.