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Bestätigung: Österreichs Schwellenwerteverordnung wird bis Ende 2025 verlängert

< 1 Minute Lesezeit

Nach unserem letzten Blogbeitrag über die mögliche zweijährige Verlängerung der Schwellenwerteverordnung in Österreich gibt es nun, Stand 7. Dezember 2023, eine offizielle Bestätigung.

Dr. Michael Fruhmann, Leiter der Stabstelle im Bundesministerium für Justiz, bestätigte über seinen LinkedIn-Account, dass die derzeitige österreichische Schwellenwerteverordnung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird.

Letzte Schritt – offizielle Kundmachung

Die Zustimmung der Bundesländer steht noch aus, wird jedoch als wahrscheinlich angesehen. Damit die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung in Kraft muss noch deren offizielle Kundmachung erfolgen. Es wird aber erwartet, dass diese noch in diesem Jahr erfolgt.Nur dann gelten die erhöhten Schwellenwerte nahtlos auch nach dem Jahreswechsel.

Dadurch würden die derzeit geltenden erhöhten Auftragswerte für nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung, Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung und Direktvergaben nahtlos auch für die Jahre 2023 und 2025 Bestand haben.

Diese Entwicklung ist ein bedeutender Schritt für öffentliche Auftraggeber:innen, die nun mit den erhöhten Auftragswerten der Verordnung für zwei weitere Jahre planen können. Weitere Details zu dieser Entwicklung finden Sie in unserem früheren Blog-Beitrag zu diesem Thema.