Vergabe-Glossar

Öffentlicher Auftrag

Benötigt der Staat Güter bzw. Leistungen vom Markt, beschafft er diese Großteils über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Er tritt dabei als Nachfrager am Markt auf und beschafft die benötigten Güter bzw. Leistungen zu denselben Bedingungen wie Private.

Kommt es zum Abschluss, wird ein anbietender Unternehmer mit der Durchführung des öffentlichen Auftrags betraut und erhält eine Gegenleistung in Form eines Entgelts.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei