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Wird Österreichs Schwellenwerteverordnung um zwei Jahre bis Ende 2025 verlängert?

1 Minute Lesezeit

Die österreichische Schwellenwerteverordnung, die insbesondere die Direktvergabegrenze von EUR 100.000 festlegt, soll bis Ende 2025 verlängert werden. Über diese Pläne des zuständigen Bundesministeriums für Justiz (BMJ) berichtet die Online-Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten (vn.at) am 22. November 2023 (Hinweis: Online-Artikel steht hinter Paywall). Ein offizielles Rundschreiben des BMJ, das diese Pläne bestätigt, liegt auftrag.at derzeit nicht vor. (Bestätigung erfolgte am 7.12.2023 – siehe unser Update)

Screenshot eines Artikels der Vorarlberger Nachrichten mit dem Titel "Bund verlängert lockere Regeln für öffentliche Aufträge, die Länder freut das."
Quelle: Vorarlberger Nachrichten vn.at

Unerwartete Verlängerungspläne

Diese zweijährige Verlängerung erscheint angesichts der bisherigen Vorgehensweise des BMJ überraschend. In den letzten beiden Jahren wurde die Schwellenwertverordnung jeweils nur um ein weiteres Jahr verlängert.

Für öffentliche Auftraggeber:innen, die dem Bundesvergabegesetz unterliegen, bedeutet dies jedoch eine deutlich erhöhte Planungssicherheit für ihre Beschaffungsvorhaben in den nächsten zwei Jahren.

Warten auf offizielle Bestätigung und Kundmachung

Nun gilt es für alle öffentlichen Auftraggeber:innen, Vergabedienstleister:innen und Interessierte, auf eine offizielle Bestätigung und die Kundmachung der neuen Verlängerung der Schwellenwerteverordnung zu warten. Wir bei auftrag.at werden Sie diesbezüglich selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Update 7.12.2023

Mit 7. Dezember 2023 bestätigte, Dr. Michael Fruhmann, Leiter der Stabstelle im Bundesministerium für Justiz, über seinen LinkedIn-Account, dass die derzeitige österreichische Schwellenwerteverordnung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert wird. Mehr Infos haben wir in unserem Follow-Up Blogbeitrag zusammengefasst.