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Tools für EU-weite Ausschreibungen

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Österreichische Unternehmen können an jeder öffentlichen Ausschreibung in jedem beliebigen EU-Staat teilnehmen. Dafür können ihnen einige Tools der EU behilflich sein und das Verfahren für sie erleichtern.

Generell sollten sich Unternehmen bei Ausschreibungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ihrer Rechte bewusst sein:

  • Sie dürfen gegenüber Unternehmen aus dem anderen Mitgliedstaat nicht diskriminiert werden.
  • Sie können Unterlagen einreichen, die in Österreich ausgestellt wurden.
  • Sie haben gleichberechtigen Zugriff auf Informationen.
  • Sie haben Zugang zum Nachprüfungsverfahren im jeweiligen Mitgliedstaat.

Bekanntmachungen im europäischen Amtsblatt

Auftraggeber müssen Ausschreibungen im Oberschwellenbereich europaweit bekannt machen. Das erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Amtsblatt S oder ABl. S). Online können die EU-weiten Ausschreibungen im Tenders Electronic Daily (TED) eingesehen werden. Beschaffungsstellen veröffentlichen im TED-Portal auch Vorabinformationen, um Unternehmen über anstehende Vergabeverfahren zu informieren.

Tipp: Auf auftrag.at finden Unternehmer alle Ausschreibungen, die digital in Österreich und/oder EU-weit veröffentlicht werden.

Einheitliche Europäische Eigenerklärung

Im Oberschwellenbereich können Bieter ihre Eignung sowie die Erfüllung der Auswahlkriterien vorläufig mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung belegen. Öffentliche Auftraggeber müssen diese Eigenerklärung akzeptieren, können aber jederzeit die notwendigen Nachweise verlangen, sofern es für die Durchführung des Verfahrens notwendig ist. Die Nachweise müssen jedenfalls vor Zuschlag angefordert werden.

e-Certis: Informationen über die notwendigen Dokumente in der EU

Die Database e-Certis informiert Unternehmen und Auftraggeber über die jeweiligen Bescheinigungen, Kriterien und ausstellenden Behörden in anderen Mitgliedstaaten.
Man erfährt auch, welche Gebühren anfallen und teilweise, ob Unternehmer oder (auch) die ausschreibenden Stellen einen Nachweis abfragen kann. Zusätzlich zu den EU-Mitgliedstaaten wurden Island, Liechtenstein und Norwegen in das System integriert.