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Bekanntmachungen in einem Vergabeverfahren

2 Minuten Lesezeit

Bei einer Bekanntmachung handelt es sich um eine Veröffentlichung von Informationen zu einer Ausschreibung. Eine Bekanntmachung in Bekanntmachungsmedien dient der Publizität und somit der Transparenz und Gleichbehandlung des Bieterkreises. Grundsätzlich unterscheidet man mehrere Arten von Bekanntmachungen:

  • Vorinformation
    Die Vorinformation enthält erste Informationen über die – im Zeitraum eines Jahres – von einem öffentlichen Auftraggeber geplanten Aufträge. Sie soll den potenziellen Bietern einen ersten Überblick über die Marktsituation geben.
  • Bekanntmachung einer Ausschreibung
    Die Ausschreibungsbekanntmachung beinhaltet Mindestangaben zur Ausschreibung.
  • Freiwillige Bekanntmachung bei Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Bekanntgabe
    Die Bekanntmachung vergebener Aufträge bzw. die Bekanntgabe, wie sie in Österreich genannt wird, dient der Information, welcher Bieter den Zuschlag für den ausgeschriebenen Auftrag erhalten hat (nähere Informationen zur Bekanntgabe im Beitrag „Bekanntgaben im Ober- und Unterschwellenbereich„).

Hinweis: Während ein Oberschwellenauftrag europa- und österreichweit zu veröffentlichen ist, ist ein Unterschwellenauftrag nur national bekanntzumachen.

Europaweite Bekanntmachung

Für die unionsweite Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Amtsblatt S oder ABl. S) hat der Auftraggeber Standardformulare zu verwenden. Die ausgefüllten Standardformulare werden dem Amt für Veröffentlichung elektronisch übermittelt. Der Auftraggeber kann dazu entweder die Formulare direkt auf der Homepage für Informationen über das öffentliche Auftragswesen in Europa (kurz SIMAP) ausfüllen oder er bedient sich einer als eSender anerkannten eVergabe-Plattform (wie z.B. lieferanzeiger.at), über die das Standardformular ausgefüllt wird. Die eVergabe-Plattform übernimmt sowohl die elektronische Übermittlung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen als auch die fristgemäße Bereitstellung aller Informationen in Österreich. Die Bekanntmachungen werden nach ihrem Eingang beim Amt für Veröffentlichungen innerhalb von fünf Tagen über die „Tenders Electronic Daily“ (TED) -Website (Online-Version des Amtsblatts der EU – Amtsblatt S) veröffentlicht.

Bekanntmachung in Österreich

Im Gegensatz zur unionsweiten Bekanntmachung, gab es in Österreich kein standardisiertes Format für die nationale Bekanntmachung im Unterschwellenbereich. Die Vorgaben für die nationale Bekanntmachung wurden allerdings mit 1. März 2019 geändert. Anstelle einer wie bisher erforderlichen Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens in unterschiedlichen Publikationsmedien, erfolgt die nationale Bekanntmachung nunmehr gemäß dem Open Government Data-Modell in Form von offenen Datensätzen in dezentralen Datenkatalogen. Die nationale Bekanntmachung erfolgt durch die Bereitstellung der sogenannten Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren auf data.gv.at durch den Auftraggeber. Metadaten beinhalten einen Link zum Ort, an dem Kerndaten bereitgestellt wurden. Kerndaten stellen die relevantesten Informationen wie z.B. Name des Auftraggebers, Auftragsart, Auftragsgegenstand etc. eines Vergabeverfahren dar. Zur Bereitstellung der Kerndaten kann sich der Auftraggeber einer eVergabe-Plattform bedienen, die die Verfügbarkeit der Metadaten (URL) und das richtige Format der maschinenlesbaren Kerndaten sicherstellt. Nimmt der Auftraggeber die Veröffentlichungen selbst vor, so muss er Metadaten auf data.gv.at bereitstellen und die Kerndaten auf einer Kerndatenquelle zur Verfügung stellen. Während die Metadaten über das Unternehmensserviceportal eingegeben werden können, liegt die Bereitstellung der Kerndaten auf seiner Kerndatenquelle im Bereich des Auftraggebers.

Eine Besonderheit besteht für Bekanntmachungen von Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Demnach sind Bekanntmachungen, die Leistungsvergaben im Vollziehungsbereich des Bundes betreffen, nach der Publikationsmedienverordnung Verteidigung und Sicherheit 2019 jedenfalls in der Online-Ausgabe des Amtlichen Lieferungsanzeigers zu veröffentlichen. Bekanntmachungen sind der Wiener Zeitung GmbH über lieferanzeiger.at zu übermitteln und erscheinen sowohl online als auch in der Printausgabe des „Amtsblattes zur Wiener Zeitung“. Die Wiener Zeitung GmbH hält die Online-Ausgabe des Amtlichen Lieferungsanzeigers in strukturierter Form zur Abfrage bereit.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei