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Was verbirgt sich hinter der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung?

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Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) dient der Vereinfachung der Prüfung, ob ein Unternehmer grundsätzlich geeignet ist, einen öffentlichen Auftrag auszuführen. Die EEE ist ein standardisiertes elektronisches Formular zur Vereinheitlichung der Eignungsprüfung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Im Formular erklärt der Bewerber bzw. Bieter förmlich, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen und dass er die vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllt. Die EEE ersetzt vorläufig die Vorlage von Nachweisen. Im Oberschwellenbereich ist vom Teilnehmer am Vergabeverfahren das standardisierte Formular zu verwenden. Verwendet ein Bieter die EEE, muss dies vom Auftraggeber akzeptiert werden. Der Auftraggeber kann zusätzlich aber in den Ausschreibungsunterlagen auch die Verwendung eigener Formblätter vorsehen. Im Unterschwellenbereich ist auch die Abgabe einer Eigenerklärung möglich; es muss aber hingegen nicht das vorgegebene Formular der EEE verwendet werden.

Die EEE kann nur mehr über die nationalen Vergabeplattformen wie z.B. auftrag.at ausgefüllt werden, weil die EU ihren Dienst zum Ausfüllen der EEE im Mai 2019 eingestellt hat.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei