Schwellenwerteverordnung läuft voraussichtlich aus
Die österreichische Schwellenwerteverordnung für öffentliche Vergaben soll 2023 nicht verlängert werden. Was das für AuftraggeberInnen bedeutet ist in dem Beitrag zusammengefasst.
Die österreichische Schwellenwerteverordnung für öffentliche Vergaben soll 2023 nicht verlängert werden. Was das für AuftraggeberInnen bedeutet ist in dem Beitrag zusammengefasst.
Bekanntlich ist die Weitergabe des gesamten Auftrags an Subunternehmer grundsätzlich un-zulässig. Wie sieht es aber aus, wenn ein Bieter „nur“ 98 % des Auftrags an Subunternehmer weitergeben möchte? Mit dieser Frage befasste sich kürzlich der VwGH und kam zu einem klaren Ergebnis. Rechtlicher Kontext Bieter dürfen grundsätzlich Teile der Auftragsleistungen an
Auftraggeber legen den Leistungsgegenstand regelmäßig über Mindestanforderungen fest und führen Beispiele an, wie die Mindestanforderung erfüllt werden kann. Was passiert, wenn die beispielhaft angeführte Funktion die Mindestanforderung in Wahrheit verfehlt? Ausgangssachverhalt Die Auftraggeberin führte ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip zur Beschaffung von Beatmungsgeräten durch. Das Leistungsverzeichnis sah
Ist die Teilnahme für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) an einem Vergabeverfahren eigentlich möglich? Dieser Blogeintrag geht insbesondere auf die Schwierigkeiten von KMU bei der Teilnahme an Vergabeverfahren ein.
Die amerikanische Vergabekontrollbehörde GOA hat entschieden: Das Vorgehen der NASA, den Auftrag nur an ein Raumfahrtunternehmen, nämlich an SpaceX von Elon Musk, zu vergeben, war vergaberechtskonform. Der Nachprüfungsantrag von Jeff Bezos wurde abgewiesen. Damit gibt sich Jeff Bezos aber nicht zufrieden und klagt weiter. Rechtlicher Kontext Das Raumfahrtunternehmen Blue Origin
Bei Rahmenvereinbarungen sind sowohl das geschätzte als auch das maximale Auftragsvolumen zu definieren. Bei Erreichung des maximalen Volumens endet die Rahmenvereinbarung automatisch.
Bieterabsprachen führen laut Studien dazu, dass Angebotspreise um bis zu 60% über dem Marktpreis liegen. Die Europäische Kommission veröffentlichte nun als Hilfestellung eine Bekanntmachung über Instrumente zur Bekämpfung geheimer Absprachen.
Eine Faustregel im Vergaberecht lautet: Referenzen zum Eignungsnachweis können nachgereicht werden (behebbarer Mangel), Referenzen für die Auswahlentscheidung nicht (unbehebbarer Mangel). Im Anlassfall wollte der Bieter eine sowohl für die Eignung, als auch für die Auswahlentscheidung relevante Referenz nachreichen. Der VwGH unterlässt in seinem Beschluss die notwendige Differenzierung und stiftet damit