Die gemeinsame Auftragsvergabe mehrerer öffentlicher Auftraggeber
Kosten sparen, Größenvorteile erzielen oder Risiken teilen: Das sind alles Vorteile der gemeinsamen Auftragsvergabe. Dabei einigen sich zwei oder mehr öffentliche Auftraggeber darauf, ihre Nachfrage zu bündeln und eine bestimmte Auftragsvergabe gänzlich oder teilweise gemeinsam durchzuführen. Im Gegensatz zur Vergabe durch eine zentrale Beschaffungsstelle ist die hier besprochene gemeinsame Vergabe