Vergabe-Glossar

Zeitstempel

Unter einem Zeitstempel versteht man einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel, der den Anforderungen von Art. 3 Z 34 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) entspricht.

Ein qualifiziert elektronischer Zeitstempel verknüpft Datum und Zeit mit Daten, sodass die Möglichkeit der unbemerkten Veränderung der Daten nach vernünftigem Ermessen ausgeschlossen ist.

Er wird mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnet oder einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel des qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters versiegelt oder es wird ein gleichwertiges Verfahren verwendet.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei zurück zur Übersicht