Vergabe-Glossar

Metadaten

Seit 1. März 2019 müssen alle Auftraggeber die sogenannten Metadaten der Kerndaten zu ihren Vergabeverfahren sowie einen Verweis auf eine Kerndatenquelle gemäß dem Open Government Data-Modell (OGD-Modell) auf data.gv.at bereitstellen.

Unter Metadaten versteht man Daten, die vom Auftraggeber auf data.gv.at bereitgestellt werden und die einen Verweis auf eine Kerndatenquelle enthalten.

Pro veröffentlichende Stelle gibt es einen Metadatensatz. Der Metadatensatz kann direkt auf data.gv.at oder alternativ über usp.gv.at erfasst werden.

Hinweis: Bedient sich der öffentliche Auftraggeber zur Durchführung eines Vergabeverfahrens eines Dienstleisters, so kümmert sich der Dienstleister um diesen Metadaten-Eintrag.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei