Die Kerndaten müssen in einem standardisierten Format zur Verfügung gestellt werden. Die Kerndaten-Verordnung ist eine Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, mit der die Standardisierung des Kerndatenformates und die Befüllung der Metadatenfelder für österreichische Ausschreibungen festgelegt wurden. Die Kerndaten-Verordnung wurde am 27. Februar 2019 im Bundesgesetzblatt II Nr. 57/2019 kundgemacht.
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