Juristische Personen öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte. Zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zählen beispielsweise Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Gemeindeverbände und gesetzliche Interessensvertretungen.
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Juristische Personen öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte. Zu den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zählen beispielsweise Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Gemeindeverbände und gesetzliche Interessensvertretungen.