Unter einer Interessensbekundung ist eine Mitteilung eines Unternehmers an den Auftraggeber zu verstehen. Darin bekundet er aufgrund einer Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation sein Interesse an dem Vergabeverfahren.
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Unter einer Interessensbekundung ist eine Mitteilung eines Unternehmers an den Auftraggeber zu verstehen. Darin bekundet er aufgrund einer Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation sein Interesse an dem Vergabeverfahren.