Vergabe-Glossar

Fixgeschäft

Unter einem Fixgeschäft versteht man ein Geschäft, bei dem die Leistungszeit (ein Zeitraum oder Zeitpunkt) bestimmt festgelegt ist. Eine verspätete Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer hat für den Auftraggeber keine Bedeutung mehr.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei