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Was ist ein elektronisches Angebot?

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Im Rahmen der elektronischen Abwicklung von Vergabeverfahren (eVergabe) gibt der Bieter ein elektronisch signiertes Angebot online ab. Plattformen, die öffentliche Auftraggeber für die elektronische Abwicklung ihrer Vergabeverfahren verwenden, werden oft eVergabe-Plattformen genannt. In Österreich gibt es unterschiedliche Anbieter dieser Plattformen, wie z.B. lieferanzeiger.at. Diese können sich unter anderem durch ihre dokumenten- bzw. datenorientierte Funktionsweise oder einer Mischform der beiden unterscheiden.

Hinweis: Bitte prüfen Sie die Ausschreibungsunterlagen, um festzustellen, ob die Angebote nur auf elektronischem Weg über ein eVergabe-Portal abgegeben werden können oder auch zusätzliche bzw. ausschließlich andere Abgabemöglichkeiten zulässig sind. Zum Beispiel ist es möglich, dass ein Auftraggeber die Abgabe eines elektronischen Angebotes und eines physischen Modells bei einer bestimmten Adresse verlangt.

In dokumentenorientierten Plattformen stellt der Auftraggeber seine Ausschreibungsunterlagen als Dateien zur Verfügung. Bieter können diese downloaden. Sofern es sich um ausfüllbare Formulare handelt, können die Dateien vom Bieter bearbeitet bzw. ausgefüllt werden. Danach werden sie erneut in die eVergabe-Plattform hochgeladen, signiert und abgegeben.

Bieter haben die Möglichkeit, zusätzlich, oder gegebenenfalls ausschließlich, andere Angebotsdokumente, wie zum Beispiel Pläne, Beilagen oder ein Leistungsverzeichnis hochzuladen und abzugeben. Dies hat den Vorteil, dass der Bieter, wie im gewohnten Arbeitsalltag, Angebote bzw. Unterlagen zusammenstellen kann und diese dann im Anschluss über eine eVergabe-Plattform abgeben kann. Die Plattform kann sicherstellen, dass das Angebot verschlüsselt und bis zur Angebotsöffnung anonymisiert ist.

In datenorientierten Plattformen sind die Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich ebenfalls downloadbar. Der größte Unterschied zu dokumentenorientierten Plattformen besteht in der Angebotserstellung. Bieter werden hier systematisch geleitet, indem vorgebebene Datenfelder direkt in der Plattform zu befüllen sind. Feldbezogene Validierungsregeln können das Auslassen von Feldern oder Summenfehler verhindern. Auch hier können zusätzliche Dateien hochgeladen werden. Die Plattform stellt wiederum sicher, dass das Angebot verschlüsselt und bis zur Angebotsöffnung anonymisiert ist. Allerdings kann der Auftraggeber nach der Öffnung der Angebote die Daten leichter bearbeiten, da das System automatisiert die Auswertung vornimmt. Wird das Angebot ausschließlich auf Basis des Preises, nach dem sogenannten Billigstangebotsprinzip, bewertet, kann der Zuschlag somit rasch erteilt werden.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei