Der Widerruf: Wenn ein Vergabeverfahren ohne Zuschlag endet.
Ein Vergabeverfahren hat in der Regel den Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmern zum Ziel. Das Verfahren kann jedoch bei Vorliegen bestimmter Gründe frühzeitig von Auftraggebern abgebrochen werden und mit einem Widerruf enden. Mangels Zuschlagserteilung kommt es in diesen Fällen zu keinem Vertragsschluss und somit auch zu