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Rechtsgrundlagen des Vergaberechts

2 Minuten Lesezeit

Das öffentliche Vergabewesen in Österreich wird durch Bundes- und Landesgesetze geregelt und beruht auf europarechtlichen Grundlagen. Das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) bestimmt die Auftragsvergabe aller öffentlichen Auftraggeber und die Nachprüfung von Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber im Vollzugsbereich des Bundes. Es ist gemäß den Vorgaben der Europäischen Union – genauer des europäischen Vergaberechts – aufgebaut. Die Landesgesetzgeber regeln lediglich die Nachprüfung von Entscheidungen öffentlicher Auftraggeber im Vollzugsbereich der Länder. Auf nationaler Ebene bestehen daher in verschiedenen Bereichen Regelungen.

Grundlage für die nationalen vergaberechtlichen Bestimmungen sind europarechtliche Vorgaben (Primärrecht, EU-Richtlinien). Die Auftraggeber und Auftragnehmer müssen sich daher mit mehreren Rechtsgrundlagen im Bereich des Vergaberechts auseinandersetzen.

Den wesentlichen europarechtlichen Rahmen für das Vergaberecht bilden:

  • die Verträge der Europäischen Union (Vertrag über die Europäische Union – EGV, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) sowie
  • Verordnungen und Richtlinien, wie insbesondere:
    • Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (PSO-VO)
    • Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge
    • Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
    • Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe
    • Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe
    • Richtlinie 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
    • Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
    • Rechtsmittelrichtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG, geändert durch die Rechtsmitteländerungsrichtlinie 2007/66/EG

Bei der Beschaffung öffentlicher Aufträge in Österreich sind primär folgende Gesetze relevant:

  • Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) – enthält die zu beachtenden inhaltlichen Vorgaben für Vergaben öffentlicher Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber und Sektorenauftraggeber sowie das Verfahrensrecht für Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.
  • Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 (BVergGKonz 2018) – regelt die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.
  • Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 (BVergGVS 2012) – regelt die Beschaffung von militärischer und sensibler Ausrüstung sowie sensiblen Bau- und Dienstleistungen.

Darüber hinaus sind folgende Landesvergaberechtsschutzgesetze zu beachten:

  • Burgenländisches Vergaberechtsschutzgesetz – Bgld. VergRSG
  • Kärntner Vergaberechtsschutzgesetz 2018 – K-VergRG
  • Vergabe-Nachprüfungsgesetz – NÖ VNG
  • Oö. Vergaberechtsschutzgesetz 2006 – Oö. VergRSG 2006
  • Salzburger Vergabekontrollgesetz 2018 – S.VKG 2018
  • Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz 2018 – StVergRG 2018
  • Tiroler Vergabenachprüfungsgesetz 2018 – TVNG 2018
  • Gesetz über die Nachprüfung der Vergabe von Aufträgen – Vorarlberg
  • Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2014 – WVRG 2014

Weitere wesentliche rechtliche Grundlagen beinhalten:

Hinweis: Am 1. März 2019 sind neue Regeln für die Publikationen von Vergabeverfahren in Kraft getreten. Dies betrifft sowohl Bekanntmachungen als auch Bekanntgaben. Die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren müssen auf data.gv.at im OGD-Modell in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden. Die Verpflichtung zur Verwendung der bisherigen Publikationsmedien (Bund und Länder) entfiel ab 1. März 2019 und wurde durch das OGD-Modell ersetzt.

  • Von der Europäischen Kommission festgesetzte Schwellenwerte für die Abgrenzung von Ober- und Unterschwellenbereich (z.B. delegierte Verordnung (EU) 2019/1828)
  • Schwellenwerteverordnung 2018 (Sonderregelungen innerhalb des Unterschwellenbereichs wie insbesondere Schwellenwerte für die Zulässigkeit von Direktvergaben)
  • Publikationsmedienverordnung Verteidigung und Sicherheit 2019
  • NÖ Publikationsmedienverordnung 2018
  • BVwG-Pauschalgebührenverordnung Vergabe für die Inanspruchnahme des Bundesverwaltungsgerichts
  • Pauschalgebührenverordnungen der Länder für die Inanspruchnahme der Landesverwaltungsgerichte

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei