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Der Dienstleistungsauftrag

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Im Vergabeverfahren gibt es drei Hauptauftragsarten: Bauauftrag, Lieferauftrag und Dienstleistungsauftrag. Dienstleistungsaufträge sind ein Auffangbecken für alle entgeltlichen Verträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind. Das sind zum Beispiel Beratungsdienstleistungen oder Dienstleistungen im Bereich Entwicklung von Schulungsprogrammen.

Neben den allgemeinen Dienstleistungen, für die die generellen Regeln des Vergaberechts gelten, gibt es vier weitere Kategorien, für deren Vergabe Sondervorschriften gelten:

Besondere Dienstleistungen

Im Anhang XVI des Bundesvergabegesetzes 2018 wird eine Reihe von Dienstleistungen aufgezählt, die in die Kategorie der „besonderen Dienstleistungen“ fallen. Das sind zum Beispiel Dienstleistungen im Bereich Gesundheit und Soziales (z.B. Bewährungshilfe, medizinische Leistungen in Krankenhäusern), Kultur (z.B. Organisation von Festivals, Messen) oder Postdienste.

Für solche Dienstleistungen gelten vereinfachte Verfahrensvorschriften, ähnlich zur Direktvergabe.

Dienstleistungsaufträge für partizipatorische Organisationen

Bei der Vergabe von ausgewählten „besonderen“ Dienstleistungsaufträgen können sich Auftraggeber dafür entscheiden, nur partizipatorische Organisationen am Verfahren teilnehmen zu lassen. Es handelt sich vor allem um Leistungen im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens. Sie gelten regelmäßig als Teil der Daseinsvorsorge und sollen daher mit ihrer staatlichen Finanzierung nicht zwangsläufig dazu führen, dass nur gewinnorientierte Unternehmen davon profitieren. Diese Dienstleistungen werden im Anhang XVII des Bundesvergabegesetzes 2018 aufgezählt.

Geistige Dienstleistungen

Solche Dienstleistungen führen nicht zwingend zum gleichen Ergebnis, weil ihr wesentlicher Inhalt in der Lösung einer Aufgabenstellung besteht, die durch geistige Arbeit erbracht wird. Für diese Leistungen ist es Auftraggebern zwar möglich, eine Ziel- oder Aufgabenbeschreibung zu liefern, nicht jedoch eine vorherige eindeutige und vollständige Beschreibung der Leistung (konstruktive Leistungsbeschreibung). In der Regel erfordern sie daher Verhandlungen.

Es handelt sich zum Beispiel um die Erstellung von Werbekonzepten, Forschungsleistungen oder Softwareentwicklung. Auch die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und die Abwicklung von Vergabeverfahren an sich sind geistige Dienstleistungen, die in Auftrag gegeben werden können.

Personenverkehr auf Schiene und U-Bahn

Die Vergabe dieser Dienstleistungen unterliegt neben den Vorschriften des BVergG 2018 auch jenen der Public Service Obligations (PSO)-Verordnung der Europäischen Union.