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Auswahlkriterien: Wahl der bestgeeigneten Unternehmen

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In zweistufigen Vergabeverfahren (das sind: nicht offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, Innovationspartnerschaft, nicht offener Wettbewerb oder wettbewerblicher Dialog) hat der Auftraggeber in der ersten Stufe des Vergabeverfahrens so genannte Auswahlkriterien festzulegen. Anhand dieser Kriterien werden geeignete Unternehmer in eine Reihung gebracht. Je nach Festlegung in den Ausschreibungsunterlagen, wird eine bestimmte Anzahl der am besten geeigneten Unternehmer zur Abgabe eines Angebotes in der zweiten Stufe aufgefordert.

Hinweis: Der Auftraggeber hat in den Ausschreibungsunterlagen Auswahlkriterien verpflichtend festzulegen; eine Festlegung des Auftraggebers alle geeigneten Unternehmer zur Teilnahme an der zweiten Stufe einzuladen wäre rechtswidrig.

Auswahlkriterien müssen:

  • in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegt werden,
  • objektiv und nichtdiskriminierend sein,
  • mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen sowie
  • unternehmensbezogen sein.

Damit der Auftraggeber eine Reihung der Bewerber vornehmen kann, erfolgt die Beurteilung der Auswahlkriterien anhand einer qualitative und quantitative Bewertung.

Hinweis: Auswahlkriterien können bewirken, dass Unternehmer von vornherein vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn auf dem Markt auch umsatzstärkere Unternehmer agieren. Hier ist besonders auf das Verbot der Diskriminierung zu achten und zu bedenken, dass kleineren Unternehmern die Möglichkeit der Teilnahme von vornherein nicht erschwert werden darf.

Auswahlkriterien sind von Eignungs– und Zuschlagskriterien zu unterscheiden. Bei Auswahlkriterien handelt es sich um keine „K.O.-Kriterien“, im Gegensatz zu Eignungskriterien, die Mindestanforderungen an den Bewerber festlegen. Zuschlagskriterien dienen hingegen zur Bewertung des Angebotes. Eine Vermischung darf nicht erfolgen. Es gilt das so genannte Doppelverwertungsverbot, wonach Auswahlkriterien für die Angebotsbewertung als Zuschlagskriterien nicht herangezogen, also nicht doppelt verwertet werden dürfen.

Typische Beispiele für Auswahlkriterien sind:

  • Übererfüllung bei bestimmten personellen oder technische Ressourcen
  • Bestimmte Qualifikation des Schlüsselpersonals
  • Bestimmte Anzahl von Referenzprojekten

Hinweis für Auftragnehmer: Beabsichtigt ein Unternehmer künftig an Vergabeverfahren teilzunehmen, ist es ratsam, Referenzprojekte mit den wesentlichen Daten zu sammeln und aufzubewahren.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei