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Worauf Auftraggeber bei der Losvergabe achten müssen

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Auftraggeber können frei entscheiden, ob sie die Leistungen ihres Vorhabens gemeinsam in Form einer Gesamtvergabe oder nach einzelnen Aufträgen getrennt vergeben. Die Vergabe von einzelnen Aufträgen wird Losvergabe genannt – die einzelnen Aufträge sind Lose. Bei der Losvergabe werden die einzelnen Lose (einzelnen Aufträge) gemeinsam in einem Vergabeverfahren ausgeschrieben.

Mit der Losvergabe ermöglichen Auftraggeber die Teilnahme von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) am Vergabeverfahren, während sie den Wettbewerb zwischen den Bietern fördern.

Die Entscheidung zwischen Gesamt- und Losvergabe

  • Auftraggeber müssen wirtschaftliche und technische Aspekte berücksichtigen. Beispielsweise könnten eine einheitliche Ausführung und eine eindeutige Gewährleistung notwendig sein.
  • Bei Rahmenvereinbarungen sind Losvergaben ausgeschlossen.
  • Sollten Auftraggeber sich im Oberschwellenbereich gegen eine Losvergabe entscheiden, müssen sie dies in der Ausschreibung oder im Vergabevermerk begründen. Bei Sektorenauftraggeber entfällt diese Begründungspflicht.

Auftraggeber müssen ihre Entscheidung von Beginn an bekanntmachen und sind daran gebunden. Entscheiden sie sich für eine Gesamtvergabe, können sie den Zuschlag später nicht aufteilen. Sie dürfen sich jedoch in der Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung die Möglichkeit vorbehalten, mehrere oder alle Lose an einen Bieter zu vergeben, wenn die gemeinsame Vergabe der Lose günstiger ist als eine getrennte Vergabe. Dabei müssen sie im Vorhinein festlegen, welche Lose oder Losgruppen kombiniert werden können.

So gestaltet sich die Losvergabe

Auftraggeber müssen die Ausschreibung so gestalten, dass Bieter Lospreise bilden können. Sie müssen in der Bekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Interessensbestätigung angeben, ob Angebote

  • nur für ein Los,
  • für mehrere Lose oder
  • für alle Lose
    abgegeben werden können.

Der Auftraggeber kann die Anzahl der Lose, die ein Bieter erhält, einschränken. Dann muss er zusätzlich die Höchstzahl angeben.

Die Lose können in örtlicher oder zeitlicher Hinsicht, sowie nach Art und Menge der Leistung aufgeteilt werden. Sie können auch nach Gewerbe oder Fachrichtungen geteilt werden. Bei Bauaufträgen erfolgt die Unterteilung oft nach Gewerken.

Bei der Beurteilung, ob es sich um einen Ober- oder Unterschwellenauftrag handelt, ist der geschätzte Auftragswert aller Lose zusammen ausschlaggebend. Dabei gibt es einzelne Erleichterungen durch die Kleinlosregelung.