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Bekanntmachung, Kerndaten, Metadaten & Bekanntgabe – in nur 3 Minuten

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Den Link zum Video finden Sie hier: vergabeservice | Das Publizieren und Suchen von Ausschreibungen

Das Video zum Nachlesen:

Ausschreibungssuche, Kerndaten , Metadaten, Bekanntmachungen und Bekanntgaben – seit März 2019 prägen diese Begriffe die Vergabebranche. Was Sie – als Auftraggeber und Bieter – wirklich über das Publizieren und Suchen von Ausschreibungen wissen müssen, erfahren Sie hier.

Bekanntmachung

Eine Bekanntmachung ist die erste nach außen tretende Information über eine Ausschreibung. Als Auftraggeber werden Sie diese in Form eines Formulars an das Amtsblatt der EU versenden, sofern natürlich der Auftrag über einem gewissen Schwellenwert liegt. Denken Sie bitte daran, die gleichen Informationen auch national in Form von Kerndaten zu publizieren. Dabei können Sie sich an eine eVergabe-Plattform, wie bspw. lieferanzeiger.at wenden. Sie werden merken, dass die gesetzeskonforme Publikation dadurch einfacher wird.

Kerndaten und Kerndatenquelle

Nun was sind Kerndaten? Kerndaten sind auch Informationen zu einer Ausschreibung, nur in einer anderen Form. Sie müssen in einem maschinenlesbaren Format auf einer Kerndatenquelle bereitgestellt werden. Die Kerndatenquelle ist ein Ort im Internet, von dem Bieterportale, wie bspw. auftrag.at, die Kerndaten abholen und dann für Menschen lesbar zur Verfügung stellen. Wenn Sie sich also für Ausschreibungen interessieren, können Sie direkt auf auftrag.at suchen.

Metadaten der Kerndaten

Es gibt viele Kerndatenquellen. Woher wissen dann die Bieterportale, wo sie die Kerndaten finden? Dafür kommen jetzt die Metadaten der Kerndaten ins Spiel. Sie sind auf data.gv.at zu finden und beinhalten den direkten Link zu der jeweiligen Kerndatenquelle. Data.gv.at ist also so gut wie ein Inhaltsverzeichnis aller Adressen – sprich der Kerndatenquellen. Und diese beinhalten die Kerndaten.

Bekanntgaben

Noch ein Tipp für Sie: Bekanntmachung ist nicht gleich Bekanntgabe. Wenn die Bekanntmachung die erste nach außen tretende Information ist, so ist die Bekanntgabe so gut wie die letzte Information in einem Vergabeverfahren.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei