der auftrag.at-Blog

zurück zur Übersicht

Teilnahme an internationalen Ausschreibungen

< 1 Minute Lesezeit

Innerhalb der Europäischen Union (EU) können Unternehmer EU-weit an Vergabeverfahren teilnehmen und so am gesamten europäischen Markt öffentliche Ausschreibungen gewinnen.

Darüber hinaus wollte die EU ihren Unternehmen den Zugang zum internationalen Markt eröffnen. Dafür hat sie mehrere internationale Abkommen geschlossen, wobei das wichtigste das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ist. Die Europäische Kommission orientiert sich zum Beispiel bei den von ihr festgelegten EU-weiten Schwellenwerten an jenen des GPA.

Das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA)

Es handelt sich um ein internationales Abkommen zwischen einzelnen Staaten der Welthandelsorganisation (WTO), das den Zugang zu öffentlichen Aufträgen regelt und den Beschaffungsmarkt liberalisieren soll. Die EU ist dem GPA im Jahr 1996 beigetreten, damit ist auch Österreich Mitglied des Übereinkommens. Das eröffnete österreichischen Unternehmen die Möglichkeit, auch außerhalb der EU öffentliche Aufträge zu erhalten.

Derzeit sind neben der EU und ihren 27 Mitgliedstaaten folgende Staaten Mitglieder des Übereinkommens:

  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • Montenegro
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten
  • Norwegen
  • Ukraine
  • Island
  • Israel
  • Moldau
  • Armenien
  • Aruba
  • Australien
  • Hongkong
  • Japan
  • Kanada
  • Neuseeland
  • Singapur
  • Südkorea
  • Taiwan

Diese Staaten haben sich dazu verpflichtet, bei bestimmten Ausschreibungen die Teilnahme von Unternehmen anderer Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Damit können österreichische Unternehmen zum Beispiel an Vergabeverfahren in der Schweiz teilnehmen.

Die Mitgliedstaaten haben in den jeweiligen Anhängen festgelegt, welche Auftragsarten ab welchem Schwellenwert ausländischen Unternehmen offenstehen. Über das e-GPA Portal kommt man zu den jeweiligen Bekanntmachungsmedien der Vertragsstaaten und erhält einen Überblick darüber, welche Leistungsarten ab welchen Schwellenwert internationalen Bewerbern offenstehen.

Das GPA bestimmt das Verfahren und die Regeln für die Ausschreibung, die alle Vertragsstaaten bei solchen Ausschreibungen einhalten müssen. Dabei gelten insbesondere die Prinzipien des fairen Wettbewerbs, der Diskriminierungsfreiheit und der Transparenz.

Tipp: Mit dem EU-Projekt „Access2Procurement“ können Unternehmen künftig herausfinden, ob sie an einer konkreten internationalen Ausschreibung teilnehmen dürfen. Da sich das Programm noch in der Pilotphase befindet, funktioniert die Seite derzeit eingeschränkt. Kanada soll bereits voll in das System eingebunden sein.