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Public Private Partnership

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Neben der klassischen Auftragsvergabe, die auf das Erbringen einer bestimmten Leistung abzielt, hat die öffentliche Hand auch die Möglichkeit, langfristige Kooperationen mit privaten Unternehmen zu schließen. Auf diesem Weg können sie vom Know-How der Privaten profitieren und ihre Projekte haushaltsfreundlich finanzieren. Solche „Private Public Partnerships“ erfordern je nach Projekt individuelle Vertragslösungen und sind nicht per se eigene Vertragstypen. Die wesentlichsten Formen sind das Konzessionsmodell und das Betreibermodell.

Das Konzessionsmodell

Beim Konzessionsmodell erbringen Auftragnehmer eine Leistung und erhalten im Gegenzug das Recht, die Anlage oder die Dienstleistung wirtschaftlich zu verwerten. Sie müssen für die Kosten der Leistungserbringung selbst aufkommen und erhalten von Auftraggebern entweder gar kein Entgelt oder nur einen Teil davon. Sie tragen somit das wirtschaftliche Risiko. Bei Konzessionen ist das Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 anzuwenden, dass Auftraggebern im Vergabeverfahren viele Freiheiten einräumt.

Das Betreibermodell

Im Wesentlichen plant, baut, finanziert und betreiben private Partner eines Betreibermodells Anlagen für seine Auftraggeber. Für die Betreibung der Anlage bezahlen Auftraggeber ein Betreiberentgelt, das die Herstellungs- bzw. Sanierungskosten decken soll. Die Anlage wird grundsätzlich zu vordefinierten Zwecken betrieben und der Private tritt im Namen der Auftraggeber auf.

Im Laufe des Kurzzeit-Betreibermodells übernimmt der Private die Betriebsführung nur in der Anlaufphase.

Auf längere Sicht ist sind private Vertragspartner in der Regel daran interessiert, die Anlage Auftraggebern zu verkaufen. Ist eine diesbezügliche Eigentumsübertragung bereits bei Vertragsabschluss vereinbart, spricht man vom sogenannten Erwerbermodell.

Verträge, die im Rahmen eines Betreibermodells abgeschlossen werden, gelten als herkömmliche Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge im Sinne des Bundesvergabegesetzes 2018: Auftragnehmer werden nämlich direkt von Auftraggebern für ihre Leistungen bezahlt und tragen keinerlei wirtschaftliches Risiko. Somit müssen die entsprechenden Aufträge entsprechend den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes vergeben werden.