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Kostet die Teilnahme an einer eVergabe etwas?

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Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sowie an elektronisch durchgeführten öffentlichen Ausschreibungen (eVergabe) ist für Unternehmer kostenlos. Das Bundesvergabegesetz 2018 regelt, dass die Ausschreibungsunterlagen bei Vergabeverfahren mit vorheriger Bekanntmachung (außer der Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung) ausschließlich auf elektronischem Weg, kostenlos, direkt, uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung zu stellen sind. Auch bei Vergabeverfahren ohne vorherige Bekanntmachung – wie zum Beispiel der Direktvergabe – werden in der Praxis die Ausschreibungsunterlagen den eingeladenen Unternehmern elektronisch und kostenlos zur Verfügung gestellt.

Hinweis: Sie können bei jedem Vergabeverfahren unverbindlich die Ausschreibungsunterlagen beziehen. In anderen Worten: Wenn Sie die Ausschreibungsunterlagen herunterladen, heißt das nicht, dass Sie ein Angebot abgeben müssen.

Hinweis: "Kostenlos, direkt, uneingeschränkt und vollständig" bedeutet, dass keine Registrierung vor dem Download der Ausschreibungsunterlagen notwendig sein darf. Manche eVergabe-Portale wie bspw. auftrag.at sehen eine freiwillige Registrierung vor. Dies kann für Sie ein großer Vorteil sein, da Sie automatisch benachrichtigt werden, sobald der Auftraggeber neue Angaben zur Ausschreibung, wie z.B. einen neuen Schlusstermin, tätigt. Auch nach einer Registrierung ist eine Teilnahme am Verfahren nicht verpflichtend.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei