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5 Gründe für die Teilnahme an Vergabeverfahren

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Vergabeneulinge aufgepasst! Die Teilnahme an einem Vergabeverfahren kann im ersten Moment mühsam wirken. Auch wenn die Aufwände nicht abzustreiten sind, kann es sich lohnen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilzunehmen. Hier erfahren Sie warum.

1. Mehr Auftragschancen

Unternehmer können mit öffentlichen Aufträgen ihren Umsatz deutlich steigern. Rund 7.700 öffentliche Stellen vergeben pro Jahr eine wirklich große Anzahl von Aufträgen in Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Öffentliche Auftraggeber verfügen über eine erstklassige Bonität und daher ist das Zahlungsausfallsrisiko gering.

2. Erfahrungen und Referenzen sammeln

Mit öffentlichen Aufträgen können Unternehmer die Auslastung ihrer Unternehmen verbessern und sich wertvolle Referenzen sichern. Im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung werden Formalitäten erfüllt, die bei künftigen Vergabeverfahren von Vorteil sein können. Die im Zuge einer Ausschreibung gesammelten Erfahrungen können für künftige Vergabeverfahren von Vorteil sein.

3. eVergabe

Der Umstieg von papiergebundenen Verfahren auf die eVergabe bringt viele Vorteile mit sich, von denen sowohl die Vergabestellen als auch die Unternehmer profitieren. Neben gesteigerter Effizienz ist auch die Zeitersparnis ein wesentlicher Benefit. Weiters vermeiden Bieter durch die elektronische Angebotsabgabe formale Fehler, da der Abgabeprozess elektronisch unterstützt wird. Auch die Transparenz wird durch eVergabe gefördert, da sie ermöglicht, das gesamte Verfahren von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag zu dokumentieren. Es ist zu jedem Zeitpunkt nachvollziehbar, wer, wann und was versendet, bereitstellt bzw. ändert. Dies ist ein wichtiger Eckpfeiler, um sicherzustellen, dass alle Unternehmer auf dem gleichen Informationsstand sind und so Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet sind.

4. Neue Arten von Verfahren – Innovation ist angesagt

Die Innovationspartnerschaft ist eine neue Art von Vergabeverfahren, bei dem innovative Dienstleistungen und Produkte gefragt sind. Aufträge können im Wege einer Innovationspartnerschaft vergeben werden, wenn ein Bedarf nach einer innovativen Ware, Bau- oder Dienstleistung besteht, der nicht durch den Erwerb von bereits auf dem Markt verfügbaren Waren, Bau- oder Dienstleistungen befriedigt werden kann.

5. Fairness im Vergabeverfahren

Öffentliche Aufträge müssen gemäß dem Bundesvergabegesetz 2018 nach bestimmten Grundprinzipen vergeben werden. Zu diesen Prinzipen zählen Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz. Das soll die Erfüllung der zentralen Forderung an ein Vergabeverfahren – nach einem freien, fairen und lauteren Wettbewerb – gewährleisten.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei