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EuGH: Vergabefreier Auftragnehmerwechsel

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Wenn Auftragnehmer den ursprünglichen Auftragnehmer ersetzen sollen, handelt es sich in der Regel um eine Änderung einer wesentlichen Vertragsbestimmung. Das hat zur Folge, dass der Auftrag neu ausgeschrieben werden muss.

Eine Ausnahme dieser Regel ist der Auftragnehmerwechsel im Zuge einer Unternehmensumstrukturierung (z.B. Übernahme, Fusion, Erwerb, Insolvenz). Bei solchen strukturellen Änderungen muss ausnahmsweise kein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden, wenn:

  • ein Wirtschaftsteilnehmer ganz oder teilweise an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers tritt und
  • er die ursprünglich festgelegten qualitativen Eignungskriterien erfüllt.
  • Das darf keine weiteren wesentlichen Änderungen des Auftrags zur Folge haben und
  • nicht dazu dienen, das EU-Vergaberechts zu umgehen.

Bei einem Insolvenzverfahren treten Auftragnehmer auch dann an die Stelle der ursprünglichen Auftragnehmer, wenn sie nur jene Rechte und Pflichten übernehmen, die sich aus einer Rahmenvereinbarung ergeben. Sind alle anderen Voraussetzungen ebenfalls erfüllt, muss kein neues Vergabeverfahren durchgeführt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof im Februar 2022 im Zuge eines schwedischen Vorabentscheidungsersuchens entschieden.

Die Entscheidung des EuGH: C-461/20 – Advania Sverige und Kammarkollegiet

In Schweden hatte ein öffentlicher Auftraggeber vier Rahmenvereinbarungen über IT-Hardware mit einem Unternehmen namens Misco abgeschlossen. Misco wurde danach für insolvent erklärt und der Konkursverwalter vereinbarte mit einem anderen Unternehmen, Advania, dass die vier Rahmenvereinbarungen auf Advania übergehen würden. Dabei übernahm Advania nur die Rechte und Pflichten der Rahmenvereinbarung, nicht aber die entsprechenden Geschäftsbereiche oder weiteres Vermögen des ursprünglichen Auftragnehmers.

Es stellte sich also die Frage, ob das ausreicht, um "ganz oder teilweise" an die Stelle des ursprünglichen Auftragnehmers zu treten. Der EuGH bejahte diese Frage und erleichtert so den vergabefreien Auftragnehmerwechsel.