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Entstehung der Schwellenwerte

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Je nachdem wie hoch der geschätzte Auftragswert ist, wird das Vergabeverfahren dem Oberschwellenbereich oder dem Unterschwellenbereich zugeordnet. Der Unterschwellenbereich sieht einige Erleichterungen vor, zum Beispiel die Direktvergabe. Um festzulegen, ab welchem Auftragswert ein Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich liegt, bestimmt die Europäische Kommission sogenannte Schwellenwerte. Wenn der geschätzte Auftragswert diesen Schwellenwert erreicht, liegt das Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich und die Vergabe muss EU-weit bekannt gemacht werden. Zusätzlich gibt es österreichische Werte, bis zu denen im Unterschwellenbereich vereinfachte Verfahren durchgeführt werden dürfen.

Höhe der EU-Schwellenwerte seit 1.1.2022

Die Europäische Kommission hat ab 1.1.2022 folgende Schwellenwerte festgelegt:

Sie beziehen sich auf die Kostenschätzung des Auftraggebers exklusive Umsatzsteuer. Wenn also bei einem Dienstleistungsauftrag der geschätzte Auftragswert über 215.000 Euro liegt, liegt dieser im Oberschwellenbereich und muss EU-weit ausgeschrieben werden. Außerdem sind die europäische Vergaberegeln zu beachten.

Wie werden EU-Schwellenwerte bestimmt?

Die Europäische Kommission erlässt in der Regel alle zwei Jahre eine Verordnung, in der sie die EU-Schwellenwerte für alle Mitgliedstaaten vorgibt. Dabei orientiert sie sich an den Werten des WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).

Das GPA ist ein internationales Abkommen, das den Zugang zu öffentlichen Aufträgen regelt und den Beschaffungsmarkt liberalisieren soll. Die Vertragsstaaten haben sich dazu verpflichtet, bei bestimmten Ausschreibungen die Teilnahme von Unternehmen anderer Vertragsstaaten zu ermöglichen. Dabei haben sie genau festgelegt, welche Auftragsarten ab welchem Schwellenwert ausländischen Unternehmen offenstehen. Bei Erreichen des jeweiligen Schwellenwertes kann ein österreichisches Unternehmen zum Beispiel an einer öffentlichen Ausschreibung in der Schweiz teilnehmen.

Innerstaatliche Schwellenwerte

Im Unterschwellenbereich legt die Justizministerin innerstaatliche Wert, bis zu denen es Erleichterungen gibt. So dürfen z.B. Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge mit einem geschätzten Auftragswert von bis zu 100.000 Euro (exkl. USt) direkt vergeben werden. Damit ein Bauauftrag als offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt kann, darf der geschätzte Auftragswert maximal 1 Million Euro (exkl. USt) betragen. Diese Werte gelten noch bis 31.12.2022.