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20 Jahre Vergabeforum und auftrag.at war dabei

2 Minuten Lesezeit

Das Vergabeforum, die größte und bekannte Veranstaltungsreihe für öffentliche Vergabe, ist im Oktober 2022 zum 20. Mal erfolgreich in Wien über die Bühne gegangen.

auftrag.at war als langjähriger Partner dieses Branchentreffs auch dieses Jahr wieder mitten im Geschehen.

Gemeinsam mit anderen Vergabe-ExpertInnen haben wir die beiden Tage der Veranstaltung genutzt um uns über die aktuellsten Entwicklungen rund um die öffentliche Vergabe zu informieren.

Abseits der informativen Keynotes und Workshops, nutzte das auftrag.at-Team vor Ort, Iris Vonderhaid, Nicole Kahrer, Charlotte Deiss und Manuel Aghamanoukjan, die Gelegenheit sich mit Vergabe-Fachleuten von öffentlichen Auftraggebern, renommierten VergaberechtsanwältInnen sowie ExpertInnen die sich mit der österreichischen Vergabegesetzgebung und -rechtsprechung auszutauschen.

Vergaberecht: Wo geht’s hin und was sind eForms?

Eines der Highlights war die Keynote von Dr. Michael Fruhmann dem „Mister Vergaberecht“ aus dem Bundesministerium für Justiz. Dort fasste er die zu erwartenden Inhalte und Änderungen der neuesten Novelle zum Bundesvergabegesetz zusammen. Mit dieser ist nach Einschätzung von Dr. Fruhmann mit Ende 2022 bzw. Beginn 2023 zu rechnen:
Unter anderem wird es hier zu Anpassungen bei folgenden EU-Richtlinien bzw. Regelungen kommen:

  • Anpassungen an die EU Richtlinie RL 2019/633 hinsichtlich der Zahlungsfristen für Agrar- und Lebensmittelprodukte
  • Anpassungen an die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz RL 2019/1023
    Weiters soll es zu gesetzlichen Nachbesserungen bei der Selbstreinigung in laufenden Vergabeverfahren kommen.

eForms – der neue Veröffentlichungsstandard für öffentliche Vergaben

Eine weitere wichtige Neuerung wird die kommende Novelle zum Bundesvergabegesetz enthalten. Mit Herbst 2023 werden von der EU unter dem Begriff eForms neue Standardformulare für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge vorgeschrieben und eingesetzt.

Das wird aber nicht nur Vergaben treffen, die EU-weit ausgeschrieben werden. Denn nach den Ausführungen von Herrn Fruhmann wird Österreich auch für Vergabebekanntmachungen auf nationaler Ebene (Stichwort Kerndaten) dem neuen eForms Standard folgen.

Diese Änderungen müssen auch von Anbietern von eTendering-Plattformen wie lieferanzeiger.at rechtzeitig umgesetzt werden. Das Team von auftrag.at ist schon seit einiger Zeit dabei diese Anpassungen umzusetzen, damit unsere Kunden auch im Herbst 2023 ihre Ausschreibungen und Veröffentlichungen nach dem eForms Standard abwickeln können.

Daher nutzte das auftrag.at-Team seinen Informationsstand, um in vielen Gesprächen mit den anwesenden BesucherInnen diese für das Thema eForms und dessen Auswirkungen für die Praxis der elektronischen Vergabe zu informieren und zu sensibilisieren.

Neue Veröffentlichungspflichten für Studien

Auch wenn das nicht im Bundesvergabegesetz geregelt sein wird, brachte Herr Fruhmann in seiner Keynote auch Informationen über die neue Veröffentlichungspflicht, die für viele Anwesende neu waren. Diese wird im Bundes-Verfassungsgesetz geregelt sein.

Im neuen Absatz 5 des Art. 20 des B-VG wird festgelegt, dass alle Organe der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung verpflichtet sind, „Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Abs. 3 geboten ist“.

Diese Keynote war nur eine von vielen informativen und lehrreichen Vorträge und Workshops, die das auftrag.at-Team im Laufe der beiden Veranstaltungstage im Hotel Andaz in Wien besuchten. Wir freuen uns daher schon auf das Vergabeforum 2023. Dieses wird nächstes Jahr wieder Mitte Oktober in Wien stattfinden.