Vergabe-Glossar

Bekanntmachung

Eine Bekanntmachung ist eine Veröffentlichung von Informationen im Rahmen einer Ausschreibung. Der Zweck der Bekanntmachung besteht darin, alle potenziellen Bieter über die wesentlichen Inhalte des Auftrags zu unterrichten. Die Bekanntmachung dient somit der Transparenz und der Gleichbehandlung. Man unterscheidet zwischen mehreren Arten der Bekanntmachung:

  • Bekanntmachung einer Vorinformation,
  • Bekanntmachung einer Ausschreibung,
  • Bekanntmachung über vergebene Aufträge, und
  • Freiwillige Bekanntmachung bei Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung.

Es bestehen unterschiedliche Bestimmungen zu Bekanntmachungen im Ober- und Unterschwellenbereich. Während im Oberschwellenbereich die Bekanntmachung europaweit zu erfolgen hat, genügt in der Regel im Unterschwellenbereich eine nationale Veröffentlichung.

Geprüft von FSM Rechtsanwaltskanzlei zurück zur Übersicht